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Altmatriken
Matrikeneinsicht - Familienforschung
Alle Pfarren der Erzdiözese Wien verwalten ihre Pfarrarchive selbstständig, das heißt, die Matrikeneinsicht findet jeweils vor Ort statt. Generell ist für Familienforschung – diese ist im Personenstandsgesetz als Rekonstruktion der direkten Vorfahren definiert – keine Bewilligung durch das Bischöfliche Ordinariat notwendig. Wissenschaftliche Nachforschungen hingegen, deren Zweck der Forscher dokumentieren muss, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Ordinariats, die zunächst für ein Jahr erteilt wird.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an:
Matrikenreferat der Erzdiözese Wien Wollzeile 2, 1010 Wien Tel.: (+43 1) 51552 - 3242
„Altmatriken“ in St. Stephan:
Taufbücher: ab 1585 Trauungsbücher: ab 1542 Totenbücher: ab 1523 Bahrleihbücher (Begräbnisbücher): ab 1663 Das Personenstandsgesetz 1983 (BGBl. 60/1983) stellt österreichweit eine grundlegende gesetzliche Regelung der Familienforschung dar. Die wichtigsten Bestimmungen daraus können unter
www.dsp.at/dasp/doc/bestimmungen.html
eingesehen werden. Nähere Informationen sowie die auch für St. Stephan geltende Archivordnung erhalten Sie auch auf der gemeinsamen Internetseite der österreichischen Kirchenarchive: www.kirchenarchive.at
Altmatrikeneinsicht in St. Stephan: Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr bzw. nach Voranmeldung. |